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Überlastprüfungen von sicherheitsrelevanten Bauteilen

Eine Überlastung eines tragenden Bauteils kann durch eine definierte (Fall-)Energie nachgebildet werden (Impact- oder Stossversuch) oder durch eine definierte Überlast-Prüfkraft. Im Grenzbereich von bestimmungsgemäßer Verwendung und Missbrauch darf   sich das Bauteil verformen und Risse zeigen, es darf jedoch nicht vollständig versagen. Eine Resttragfähigkeit muss noch gegeben sein.

EFBe-Überlastprüfungen werden mit definierten Kräften durchgeführt und in Kombination mit der jeweiligen Maximallastprüfung. Die Prüfkräfte werden über die Maximalkräfte hinaus gesteigert. Kurze Prüfbeschreibungen finden sich dort.

EN Standards arbeiten dagegen mit Impactversuchen:

 

Rahmen/Gabeleinheit
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  • Lastfall Stoß / fallende Masse (EN): Bei dieser Prüfung nach EN 14764 (City/Trekkingrad), EN 14766 (MTB) oder EN 14781 (Rennrad) wird ein Gewicht aus definierter Höhe auf die Vorderradachse der vertikal aufrecht stehenden Rahmen/Gabel Einheit fallen gelassen.
  • Lastfall Stoß / fallender Rahmen (EN): Bei dieser Prüfung nach EN 14766 (MTB) oder EN 14781 (Rennrad) wird eine gewichtsbelastete Rahmen/Gabel Einheit aus definierter Position mit der Vorderradachse auf einen Amboss fallen gelassen.

 Prüfauftrag Rahmen/Gabeleinheit

Gabel
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  • Lastfall Stoß / fallende Masse (EN): Bei dieser Prüfung nach EN 14764 (City/Trekkingrad), EN 14766 (MTB) oder EN 14781 (Rennrad) wird ein Gewicht aus definierter Höhe auf die Vorderradachse der horizontal eingespannten Gabel fallen gelassen.

Prüfauftrag Gabel

Eine Begrenzung der plastischen Verformung, wie sie in den EN Normen gefordert wird, ist bei Überlastprüfungen nicht sachgerecht. Bei Überlastung sollte das Bauteil im Gegenteil möglichst viel Stoßenergie durch plastische Verformung aufnehmen und dem Nutzer durch die Verformung deutlich anzeigen, das eine Überlastung stattgefunden hat.

Auch werden teilweise übermäßig hohe Energien eingeleitet, die qualifizierten Leichtbau verhindern.

 

 

 



Letztes Update: 28.02.2011,17:31