Mit Hilfe von EFBe-Zertifikaten und
Prüfsiegeln können sich leistungsfähige Marken
wirkungsvoll von „me too" - Produkten absetzen.
Schon im Prüfauftrag kann der Auftraggeber
für den Fall einer bestandenen Ermüdungsprüfung die
Unterlagen für ein Zertifikat und/oder Prüfsiegel anfordern.
Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
Zertifikat und Prüfsiegel für
Komponenten können
nach bestandenen EFBe-Ermüdungsprüfungen vergeben werden. Rahmen
müssen seit 2008-01-01 einen kompletten TRI TEST, bestehend aus
Ermüdungsprüfungen (3 Lastfälle), Maximallastprüfungen (2 Lastfälle) und Überlastprüfungen (2 Lastfälle), erfolgreich
absolvieren. Für Gabeln muss seit 2009-01-01 ein TRI TEST mit je einem Lastfall bestanden werden.
Voraussetzung für die Vergabe ist eine strafbewehrte
Konformitätserklärung des Herstellers. Werden in der Serie
technische Änderungen gegenüber dem Prüfling
vorgenommen, muss EFBe informiert werden und es kann eine
Nachprüfung erforderlich werden.
Sowohl Zertifikat als auch Prüfsiegel dürfen
ausschließlich in Werbemedien (Katalog, Anzeige, Internet, etc.)
verwendet werden, nicht jedoch auf dem Produkt selbst.
Der Gültigkeitszeitraum umfasst das Kalenderjahr der Prüfung und das folgende Kalenderjahr.
Der Prüfling wird bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums zu
Kontrollzwecken bei EFBe archiviert. Wird das
Zertifikat/Prüfsiegel nicht weiter werblich verwendet, kann der
Prüfling angefordert werden. Sonst wird er nach Ablauf des
Gültigkeitszeitraums unbrauchbar gemacht und entsorgt.
Der
Gültigkeitszeitraum kann zweimal um zwei Jahre verlängert werden. Dazu
muss der Hersteller 6 bis 2 Monate vor Ende des Gültigkeitszeitraums
einen Prüfling aus der aktuellen Produktion zur Verfügung stellen. EFBe
überprüft dann die Baugleichheit mit dem Original-Prüfling und stellt
ggf. aktualisierte Zertifikate und Prüfsiegel zur Verfügung. Die
Verlängerung ist kostenpflichtig.