Zertifikate und Prüfsiegel
Mit Hilfe von EFBe-Zertifikaten und Prüfsiegeln können sich leistungsfähige Marken wirkungsvoll von „me too" - Produkten absetzen.
Schon im Prüfauftrag kann der Auftraggeber für den Fall eines bestandenen TRI TESTs die Unterlagen für ein Zertifikat und/oder Prüfsiegel anfordern. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
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Rahmen, Gabeln, Lenker/Vorbau-Einheiten, Sattelstützen oder Antriebseinheiten müssen einen kompletten TRI TEST erfolgreich absolvieren.
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Voraussetzung für die Vergabe ist eine strafbewehrte Konformitätserklärung des Herstellers. Werden in der Serienproduktion technische Änderungen gegenüber dem Prüfling vorgenommen, muss EFBe informiert werden und es kann eine Nachprüfung erforderlich werden.
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Sowohl Zertifikat als auch Prüfsiegel dürfen ausschließlich in Werbemedien (Katalog, Anzeige, Internet, etc.) verwendet werden, nicht jedoch auf dem Produkt selbst.
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Der Gültigkeitszeitraum umfasst das Kalenderjahr der Prüfung und das darauf folgende Kalenderjahr.
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Der Prüfling wird bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums zu Kontrollzwecken bei EFBe archiviert. Wird das Zertifikat/Prüfsiegel nicht weiter werblich verwendet, kann der Prüfling angefordert werden. Sonst wird er nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums unbrauchbar gemacht und entsorgt.
- Der Gültigkeitszeitraum kann zweimal um zwei Jahre verlängert werden.