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Zertifikate und Prüfsiegel

Mit Hilfe von EFBe-Zertifikaten und Prüfsiegeln können sich leistungsfähige Marken wirkungsvoll von „me too" - Produkten absetzen.

Schon im Prüfauftrag kann der Auftraggeber für den Fall einer bestandenen Ermüdungsprüfung die Unterlagen für ein Zertifikat und/oder Prüfsiegel anfordern. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:

  • Zertifikat und Prüfsiegel für Komponenten können nach bestandenen EFBe-Ermüdungsprüfungen vergeben werden. Rahmen müssen seit 2008-01-01 einen kompletten TRI TEST, bestehend aus Ermüdungsprüfungen (3 Lastfälle), Maximallastprüfungen (2 Lastfälle) und Überlastprüfungen (2 Lastfälle), erfolgreich absolvieren. Für Gabeln muss seit  2009-01-01 ein TRI TEST mit je einem Lastfall bestanden werden.

  • Voraussetzung für die Vergabe ist eine strafbewehrte Konformitätserklärung des Herstellers. Werden in der Serie technische Änderungen gegenüber dem Prüfling vorgenommen, muss EFBe informiert werden und es kann eine Nachprüfung erforderlich werden.

  • Sowohl Zertifikat als auch Prüfsiegel dürfen ausschließlich in Werbemedien (Katalog, Anzeige, Internet, etc.) verwendet werden, nicht jedoch auf dem Produkt selbst.

  • Der Gültigkeitszeitraum umfasst das Kalenderjahr der Prüfung und das folgende Kalenderjahr.

  • Der Prüfling wird bis zum Ende des Gültigkeitszeitraums zu Kontrollzwecken bei EFBe archiviert. Wird das Zertifikat/Prüfsiegel nicht weiter werblich verwendet, kann der Prüfling angefordert werden. Sonst wird er nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums unbrauchbar gemacht und entsorgt.

  • Der Gültigkeitszeitraum kann zweimal um zwei Jahre verlängert werden. Dazu muss der Hersteller 6 bis 2 Monate vor Ende des Gültigkeitszeitraums einen Prüfling aus der aktuellen Produktion zur Verfügung stellen. EFBe überprüft dann die Baugleichheit mit dem Original-Prüfling und stellt ggf. aktualisierte Zertifikate und Prüfsiegel zur Verfügung. Die Verlängerung ist kostenpflichtig.

 

 

 



Letztes Update: 09.02.2009,16:49